Zunächst einmal entscheiden in den meisten Fällen Sie als Eigentümer, gegen welche Gefahren Sie Ihr Wohneigentum versichern wollen. Bis in die 1990er Jahre gab es die Pflichtversicherung gegen Brandgefahr (Brandversicherung bei einer meist in Länderhoheit befindlichen sog. „Brandkasse“). Diese wurde im Zuge der Liberalisierung des Versicherungswesens im Jahr 1994 aber abgeschafft. Seither wird in Deutschland (und Österreich) ein Prozentsatz der Versicherungsprämien als Feuerschutzsteuer erhoben und zur Finanzierung des Brandschutzes verwendet.
Zuoberst auf Ihrer Versicherungsliste sollte die Wohngebäudeversicherung stehen. Als Hauseigentümer sind Sie selbst für den Abschluss verantwortlich – bei einer Eigentumswohnung zahlen Sie Ihren Anteil über das sog. Hausgeld. Die Versicherungspolice selbst wird in diesem Fall von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen. Die Leistungen decken – je nach gewünschtem Umfang – Feuer-, Leitungswasser-, Hagel- und Sturmschäden ab, die im Falle des Eintritts einen Eigentümer finanziell schwer schädigen könnten und somit unbedingt abgesichert werden sollten. Die Wohngebäudeversicherung schützt also das Gebäude selbst.
Während „alte“ Wohngebäudeversicherungspolicen noch alle sog. Elementarschäden (= Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche,…) abdeckten, sind viele dieser Risiken seit längerer Zeit nicht mehr enthalten. Die Elementarschäden entstehen bei Naturgewalten ja nicht nur in einem einzelnen Haus, sondern in ganzen Gebieten, und sorgten so bei den Versicherern für kumulierte Leistungsansprüche der Versicherten. Deshalb hat man diese Schäden ausgeschlossen und eigene Policen dafür geschaffen. Wenn Sie in einem Risikogebiet leben, wird diese Police sehr schwer und nur für viel Geld für Sie erhältlich sein – und wenn Sie in einem eher risikoarmen Gebiet leben, könnten Sie über Jahre hinweg diese Versicherung „umsonst“ zahlen. Deshalb ist hier ein Abwägen wichtig – oder ggf. auch ein privates „Vorsorgen“ durch Ansparen. Sturm und Hagel zählen ebenfalls unter Naturgewalten, sind aber in den meisten Wohngebäudeversicherungen enthalten. Wissen sollte man, dass bei Sturmschäden in den Policen oft Windstärke 8, d.h. Windgeschwindigkeiten von mindestens 62 km/h oder eine entsprechende offizielle Sturmwarnung gefordert werden, damit der Leistungsfall eintritt. Hagelschäden sind dagegen meist ohne weitere Voraussetzungen mit versichert. Es empfiehlt sich aber eine Dokumentation der Hagelkörner durch Fotos.
Eine Hausratversicherung deckt das Inventar in Ihrem Wohneigentum ab. Kurz gesagt, versichert die Hausratversicherung alles das, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Die Hausratversicherung schützt den Hausrat bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raubund Vandalismus nach einem Einbruch. Sie kann darüber hinaus noch individuell ergänzt werden (z.B. gegen Fahrraddiebstahl oder gegen Überspannung bei teuren Fernsehern oder PCs). Eine Hausratversicherung gehört damit zu den Versicherungen, die wirklich wichtig sind und sich in aller Regel lohnen!
Eine private Haftpflichtversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein. Diese tritt z.B. ein, wenn einem Fußgänger einer Ihrer Dachziegel auf den Kopf fallen sollte. Sollten Sie Ihre Immobilie vermieten, kann man sie durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichern. Diese gilt auch für (noch) unbebaute Grundstücke (z.B. bei Schneeglätte, die niemand beseitigt). Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus einen Öltank besitzen, tritt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ein, sollte durch ein Loch im Tank Heizöl ins Grundwasser gesickert sein.
Eine Rechtsschutzversicherung (die Sie vor teuren Auseinandersetzungen vor Gericht schützt) kann man erwägen. Es gibt zwar die Möglichkeit einer Mediation (einer außergerichtlichen Einigung durch einen Schlichter), die wesentlich günstiger ist als Rechtsanwalt und Gerichtskosten, wenn es zum Streit mit Nachbarn oder Mietern kommen sollte. Wenn diese aber scheitert oder die Gegenseite dies nicht wünscht, bleibt oft doch nur der Weg über den Richter. Für Fenster und Reparaturen gibt es die Möglichkeit einer Glas- und Reparaturversicherung. Allerdings kann hier auch ein monatlicher Ansparbetrag sinnvoll sein, der nur im tatsächlichen Schadensfall ausgegeben werden muss.
Wenn Ihr Darlehen noch über einen längeren Zeitraum abbezahlt werden muss, könnte es sinnvoll sein, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die im Todesfall eine vorher vereinbarte Versicherungssumme auszahlt. Eine Restschuldversicherung kann dafür sorgen, dass Ihr Haus nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit (oder auch nach dem Tod) abbezahlt wird. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann – durch entsprechende Beitragshöhe – so gewählt werden, dass im Eintrittsfall die monatliche Summe die Raten für das Wohneigentum abdeckt.
Sie sehen, es gibt eine Fülle von Möglichkeiten zur Risikominimierung. Wägen Sie deshalb gut ab, welche davon Sie erwerben möchten. Gegen alles und jeden kann man sich nicht versichern, aber bei größeren Schadensfällen ist es wichtig, diese nicht allein tragen zu müssen.